2. Säule – die berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihres bisherigen Lebensstandards in angemessener Weise zu ermöglichen. Das Bundesgesetz über die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) trat am 1.1.1985 in Kraft.
Wer ist versichert ?
Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag mit einem AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 20'520 (Eintrittsschwelle, Stand 1.1.2009).

Zukunft / Perspektiven:
Durch die Überalterung der Gesellschaft wird sich die Gesetzgebung der zweiten Säule massiv verschlechtern. Leistungen werden gekürzt und Kapital wird noch mehr gebunden und an immer schlechtere Bezugsbedingungen geknüpft. Der Umwandlungssatz wird noch mehr sinken (auch nach vergangener Abstimmung) und die garantierten Zinsen werden wahrscheinlich wegfallen.
Aufgabe:
Sehen Sie auf den Pensionskassen-Ausweis unter Altersrente nach. Teilen Sie diesen Betrag mit 12 und rechnen Sie ca. 1500.-CHF (AHV) dazu.
Dieser Betrag wird ungefähr Ihr Alterseinkommen werden. Zufrieden?
Nein? Dann schauen Sie, was wir für eine Lösung für Sie bereit haben!