1. Säule - die staatliche Vorsorge
Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung trat am 1.1.1948 in Kraft.
Sehr viele Schweizer Bürger vertrauen der AHV-Kasse (1.Säule) nicht mehr. Die Fakten sprechen für sich, die massive Überalterung, die steigenden Auszahlungen aus der Invalidenversicherung saugen die Ausgleichskassen aus. Bereits heute verzeichnen Kassen massive Verluste.

Zukunft / Perspektiven:
Durch die Überalterung der Gesellschaft wird sich die Gesetzgebung der ersten Säule massiv verschlechtern.
Bereits heute ist die Altersrente von mindestens 1140.- bis max. 2280.-CHF pro Monat.
Fragen Sie einen heutigen Rentner, ob er mit der AHV –Rente noch gut leben kann.
Das Trügerische ist dabei, dass sämtliche Rentner früher sehr wenig Lohn versichert haben und erst seit dem Jahre 1985 in die Pensionskasse bezahlt haben.
Stellen Sie sich die folgenden Fragen:
Haben Sie das Gefühl, dass es besser wird ?
Vertrauen Sie unseren Politiker, dass diese wirklich eine Lösung finden?
Wenn sie nur die Inflation (Geldentwertung) der maximalen Altersrente abziehen, werden Sie bemerken, dass der Geldbetrag einen Tropfen auf den heissen Stein wird.
Hinweis: Die besten Wähler sind finanziell abhängige Bürger, finanziell unabhängige Bürger sind frei und leben in Sicherheit und Wohlstand.
Schauen Sie nur nördlich über die Landesgrenzen, dort spricht man schon von Altersarmut!
Aber keine Angst: Es gibt eine Lösung für dieses Problem !